Stand: 26. November 2019

Die bekannte Zwickauer Gaststätte „Glück-Auf!“, die sich der Thematik des traditionellen, erzgebirgischen Bergbaus verschrieben hat, konnte die Krise überwinden und wird dauerhaft von der Inhaberin fortgeführt, nachdem die Gläubigerversammlung am 14.02.2013 dem Insolvenzplan zugestimmt hat.

Die Gaststätte war aufgrund von Fehlinvestitionen und -entscheidungen in die Krise geraten, aus der sich die Inhaberin nicht mehr aus eigener Kraft befreien konnte, so dass schließlich Insolvenzantrag gestellt werden musste. Zum Gutachter sowie späteren Insolvenzverwalter wurde Matthias Lechleitner bestellt, der die Fortführung der Gaststätte für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr begleitete. Nachdem verschiedene Sanierungsmaßnahmen ergriffen wurden, konnte das Restaurant „Glück-Auf!“ wieder stabilisiert werden und durch den Insolvenzverwalter ein Insolvenzplan zum Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden. Dieser sah unter anderem den Erhalt der Gaststätte unter Leitung der Inhaberin sowie den Erhalt aller Arbeitsplätze vor, darüber hinaus dürfen die Gläubiger auch mit einer deutlich höheren Quote als bei einer Liquidation rechnen.

Die Gläubigerversammlung stimmte dem Plan am 14.02.2013 mehrheitlich zu. Der Plan ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Damit kann die Inhaberin nunmehr wieder wirtschaftlich unbelastet ihre Gaststätte betreiben und sich in gewohnt herzlicher Weise ihren Gästen widmen.