Stand: 11. Juli 2023

Die Datenschutz-Konferenz (DSK) hat eine aktualisierte Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht. Diese Version 1.1. soll die bestehende Orientierungshilfe konkretisieren, um den Betrieb von Telemedien, wie Websites und Apps, insbesondere im Hinblick auf Cookie-Banner, verständlicher zu gestalten. Obwohl DSK-Orientierungshilfen keine bindenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften darstellen, sollten ihre Empfehlungen beachtet werden, da sie die Erwartungen der deutschen Aufsichtsbehörden widerspiegeln.

Einwilligung bleibt zentraler Aspekt

Die Anforderungen und das Verständnis zur Einwilligung basieren weiterhin auf Art. 4 Nr. 11, 7, 8 DSGVO. Eine Besonderheit des Beschlusses ist die Einführung des sogenannten „layered approach“ zur Erfüllung von Transparenzanforderungen. Dieser ermöglicht es, die erforderlichen Informationen für eine wirksame Einwilligung über mehrere Ebenen oder durch Verlinkung zur Datenschutzerklärung bereitzustellen. Dabei müssen grundlegende Informationen gemäß § 25 Abs. 1 TTDSG und/oder Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO auf der Ebene erteilt werden, auf der eine Einwilligung eingeholt werden soll.

Transparenzanforderungen und Ablehnungsalternative

Telemedienbetreiber sollten die Transparenzanforderungen gründlich prüfen. Das Fehlen oder die Unwirksamkeit einer erforderlichen Einwilligung kann Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6 DSGVO haben. Danach schlägt das Fehlen einer erforderlichen Einwilligung oder die Unwirksamkeit dieser auch auf hieran anknüpfende Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art.6 DSGVO durch, was Datenverarbeitungen, die nachgelagert auf der Speicherung von oder durch den Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung basieren rechtswidrig macht. TTDSG und DSGVO haben unterschiedliche Schutzgegenstände, aber gleichzeitig überschneidende Anwendungsbereiche.

In Hinblick auf die Ablehnungsalternative sieht die DSK es als erforderlich an, erneut klarzustellen, dass die Möglichkeit der Ablehnung als gleichwertige Alternative der Einwilligung gegenüberstehen muss. Dabei meint „Gleichwertigkeit“ nicht Design, sondern auch alle dazugehörigen Merkmale. So ist selbst eine identische Schaltfläche nicht als ausreichend zu betrachten, wenn sich diese nicht auf ebendergleichen Höhe des Cookie-Banners wie die Einwilligung befindet. Einwilligung und Ablehnung, so unterschiedlich sie auch ihrer Funktion nach wirken, sollen nach Auffassung der DSK durch die Betreiber identisch behandelt werden. Ein weiteres Beispiel stellt klar, dass nach Auffassung der Aufsichtsbehörden eine Ablehnungsalternative auf erster Ebene der Website nicht erforderlich, wenn auch die Einwilligung erst auf einer anderen Ebene erteilt werden kann. Zu undifferenziert und damit nicht rechtmäßig ist des Weiteren die verbreitete Praxis, individuelle Einstellungen erst auf nachfolgenden Ebenen als Alternative der eingeschränkten Einwilligung vornehmen zu lassen. Dies stellt nach Auffassung der Datenschutzbehörden eine nicht zu duldende Intransparenz dar.

Zuletzt obliegen sog. Sicherheitscookies gem. § 25 Abs. 2 TTDSG nicht der Einwilligung des Nutzers. Bei Sicherheitscookies handelt es sich um Textdateien, die eine sichere Anwendung der Dienste garantieren und bspw. wiederholt fehlgeschlagene Anmeldeversuche auf einer Website identi­fizieren oder Log-in-Systeme vor Missbrauch zu schützen sollen. Allerdings steht eine pauschale Einstufung des Betreibers eines Cookies als nutzerorientierten Sicherheitscookie in Widerspruch zum § 25 Abs. 2 TTDSG, sodass dessen gesetzliche Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind.

Version 1.1 der Orientierungshilfe bringt keine grundlegenden Neuerungen, bleibt jedoch vorläufig und unterliegt dem zukünftigen Verständnis der EDSA. Anbieter sollten dennoch die DSK-Auslegungen von Rechtsnormen bei der Gestaltung von Telemedienangeboten berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Folgen einer unwirksamen TTDSG-Einwilligung für nachgelagerte Verarbeitungen.

Fazit

Die aktualisierte Orientierungshilfe zur Einwilligung bei Telemedienangeboten bietet wichtige Informationen und Klarstellungen für Betreiber. Es ist empfehlenswert, die in der Version 1.1 vorgestellten Anforderungen und Vorgaben zur Transparenz, Ablehnungsalternative und Sicherheitscookies bei der Gestaltung und Umsetzung von Cookie-Bannern zu berücksichtigen.

Da die Orientierungshilfe keine bindenden Rechtsvorschriften enthält, sollten Anbieter und Betreiber sich dennoch über die neuesten Entwicklungen und Interpretationen der EDSA sowie der deutschen Aufsichtsbehörden auf dem Laufenden halten.

Insgesamt trägt die Orientierungshilfe dazu bei, ein besseres Verständnis der Anforderungen und Erwartungen im Bereich Telemedien und Datenschutz zu fördern und bietet wertvolle Hilfestellung bei der Umsetzung von datenschutzkonformen Einwilligungslösungen.

Christian Krösch