Wirtschaftsrecht
KOMPETENZ
Steuerstrafrecht
Wir beraten und vertreten Mandanten mit steuerstrafrechtlichen Problemen in allen Verfahrensabschnitten. Hierbei kann es sich um die Hilfe zur Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige handeln, die Begleitung einer Betriebsprüfung beim Verdacht steuerstrafrechtlicher Probleme oder bei bereits konkret eingeleiteten Ermittlungs- oder Strafverfahren.
Aufgrund der zuletzt wiederholten Verschärfungen der Gesetzgebung in Hinblick auf die Anforderungen an eine Berichtigung von Steuererklärungen sowie die Selbstanzeige ist hierfür eine hohe Spezialisierung und Expertise sowie ein Gesamtüberblick über die steuerlichen und strafrechtlichen Vorschriften erforderlich.
Darüber hinaus beraten wir Unternehmen auch bei der Erstellung von Tax-Compliance-Systemen zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konsequenzen. Hierzu ist die Kenntnis der buchhalterischen, steuerlichen und rechtlichen Abläufe notwendig, die wir aufgrund der Mehrfachqualifikationen unserer Berufsträger aus einer Hand anbieten können.