Steuerberatung

Kompetenz

Insolvenzsteuerrecht

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung aus vielen hunderten Insolvenzverfahren sind wir in der Lage das gesamte Spektrum des Insolvenzsteuerrechts in unserer Kanzlei zu betreuen.

Selbstverständlich sind unsere Berufsträger aufgrund ihrer Mehrfachqualifikationen in der Lage, den einem Insolvenzverwalter obliegenden steuerlichen Pflichten umfänglich und kosteneffizient nachzukommen.

Diese Expertise lassen unsere Insolvenzverwalter auch bei der Entwicklung und Erstellung von Restrukturierungs- und Sanierungslösungen einfließen. Hierbei profitieren insbesondere alle am Verfahren beteiligten Personen von einer kostensparenden und effizienten Erstellung von Sanierungskonzepten und Insolvenzplänen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Erstellung von Jahresabschlüssen im Insolvenzverfahren, Verhandlungen mit Finanzbehörden, Einspruchsverfahren

  • Steuerliche Beratung bei komplexen Verfahrensfragen, insbesondere zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegen die Insolvenzmasse

  • Betreuung von Betriebsprüfungen

  • Aufarbeitung und Auswertung vorinsolvenzlicher Buchhaltungen, insbesondere auch zur Aufdeckung von Erstattungsansprüchen der Insolvenzmasse und zur Verfolgung von verschobenen Vermögenswerten (asset tracing)

  • Koordination und Bearbeitung der Buchführung während des laufenden Verfahrens und bei Betriebsfortführungen

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