Steuerberatung

Kompetenz

Internationales Steuerrecht

Die steuerlichen Berater der Kanzlei SCHENK LECHLEITNER KRÖSCH haben insbesondere auch im Rahmen ihrer Tätigkeit als Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter häufig mit internationalen Sachverhalten zu tun. Dabei nehmen auch die grenzüberschreitend auftretenden steuerlichen Fragestellungen zu.

Unsere Mandanten benötigen hierbei sowohl Lösungen für europäische Steuerrechtsfragen, aber auch im Hinblick auf bestehende Wirtschaftsbeziehungen mit dem außereuropäischen Ausland, insbesondere der Schweiz. Für unsere Mandanten erkennen wir die bestehenden Chancen unterschiedlicher Steuersysteme und vermeiden eine mögliche Doppelbesteuerung. Bei Bedarf arbeiten wir mit Berufskollegen in den jeweiligen Ländern aus unserem Netzwerk zusammen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Steuerliche Beratung mit internationalen Bezügen

  • Beratung bei Gründung von Betriebsstätten in Deutschland

  • Prüfung und Beratung von umsatzsteuerlichen Sachverhalten bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen

  • Beratung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung im In- und Ausland

  • Anfertigung von Steuererklärungen bei in- und ausländischen Einkünften

  • Beratung bei spezifischen steuerrechtlichen Besonderheiten der europäischen Märkte

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