Wirtschaftsrecht

Kompetenz

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei berät Unternehmer, Gesellschafter und Gesellschaftsorgane aus den unterschiedlichsten Branchen in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir sind hierbei bekannt für eine individuelle, engagierte und persönliche Beratung jedes Mandanten.

Zu unserem Beratungsspektrum im Gesellschaftsrecht zählt vor allem die Entwicklung und Gestaltung von maßgeschneiderten Gesellschaftsverträgen, die Begleitung von Transaktionen, Umstrukturierungen, die Beratung in Krisensituationen und die Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Je nach Fragestellung arbeiten wir mit unseren spezialisierten Abteilungen unter anderem aus dem Bereich der Steuerberatung zusammen. Hierdurch sind wir unter Berücksichtigung des jeweiligen wirtschaftlichen Umfeldes unserer Mandanten in der Lage, umfassende und hochspezialisierte Lösungen anzubieten.

Im Handelsrecht berät ein Team von erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern zu sämtlichen Aspekten nationaler und internationaler Handelsbeziehungen und bei der Gestaltung von Rahmenverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Vertrieb. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass wir bei Bedarf auf unser internationales Netzwerk zu Berufskollegen zurückgreifen.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Beratung bei der Rechtsformwahl, Gesellschaftsgründungen und Gestaltung der Vertragswerke

  • Beratung und Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen, Reorganisation, Umwandlung, Umstrukturierung und Krisenberatung

  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr streitiger Ansprüche, insbesondere bei Organstreitigkeiten und der Haftung des Geschäftsführers

  • Vertriebsrecht, nationales und internationales Vertragsrecht, Gestaltung von Rahmenverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Beratung bei der Entwicklung und der Einrichtung von Franchisesystemen

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