Stand: 22. August 2023

Was ist passiert?

Mit Datum 10.08.2023 hat das Amtsgericht Nürnberg für drei der unter dem Dach der PROJECT Real Estate AG aus Nürnberg zusammengefassten Unternehmen der Project Immobilien-Gruppe die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Konkret betroffen sind die PROJECT Immobilien Management GmbH, die PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH sowie die PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH.

Die PROJECT Immobilien-Gruppe ist einer der zehn größten Wohnungsbau-Projektentwickler in Deutschland. Nach Angaben auf der Homepage sind aktuell über 120 Einzelprojekte mit einem Projektvolumen von rund 3,2 Mrd. € im Bau oder in Planung.

Von den Insolvenzen innerhalb der PROJECT Immobilien-Gruppe aus Nürnberg waren zunächst die Gesellschaften der in Bamberg ansässigen PROJECT Investment-Gruppe nicht betroffen. Diese hat über die Auflage von Fonds Anlegergelder eingesammelt und dann über Zwischengesellschaften in Projektgesellschaften zur Umsetzung der Einzelvorhaben investiert.

Am 14.08.2023 hat nun aber auch die zur PROJECT Investment-Gruppe gehörige PROJECT Vermittlungs GmbH beim zuständigen Amtsgericht Bamberg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Es ist daher zu befürchten, dass sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten innerhalb der PROJECT Immobilien-Gruppe aus Nürnberg auch auf die Gesellschaften der PROJECT Investment-Gruppe aus Bamberg ausgewirkt haben und hier nach und nach weitere Insolvenzen folgen werden.

Was sind die Konsequenzen?

Die Meldung über die Insolvenz der Unternehmen der PROJECT Immobilien-Gruppe und nunmehr der PROJECT Investment-Gruppe hat bei Anlegern sowie bei Käufern von Immobilien Bestürzung ausgelöst.

Insbesondere für letztere können die Insolvenzen noch gravierende Auswirkungen haben. Es ist zu erwarten, dass es zu erheblichen Störungen bei der Fertigstellung der jeweiligen Projekte kommt, wenn die bereits insolventen Gesellschaften ihre Tätigkeit irgendwann einstellen.

Aber auch Anleger müssen finanzielle Konsequenzen befürchten, wenn die von ihnen finanzierten Projekte scheitern. Diese reichen von der Schmälerung der versprochenen Rendite über den Verlust des eingesetzten Kapitals bis hin zu einer persönlichen Haftungsinanspruchnahme nach den §§ 172 ff. HGB.

Was ist zu tun?

Sowohl Investoren als auch Käufer von Wohnungen müssen nun sorgfältig ihre nächsten Schritte abwägen.

Aufgrund des undurchsichtigen Geflechts von Gesellschaften innerhalb der PROJECT Immobilien-Gruppe und deren Querverbindungen zur PROJECT Investment Gruppe sowie der sich teils überschneidenden rechtlichen Spezialmaterien – tangiert werden u. a. Fragen aus dem Insolvenz-, dem Gesellschafts-, dem Kapitalmarkt-, dem Immobilien- und dem privaten Baurecht – verbieten sich pauschale Handlungsempfehlungen. Erforderlich ist vielmehr eine detaillierte Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweils einschlägigen Rechtsmaterie.

Erste Beratungsanfragen von Immobilienkäufern haben aber gezeigt, dass es aus deren Sicht vor allem darauf ankommen wird, die einzelnen Projekte fertigzustellen. Hierfür bietet die Rechtsordnung zahlreiche Möglichkeiten der Einflussnahme auf die laufenden Insolvenzverfahren.

Aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten empfiehlt sich frühzeitig eine anwaltliche Beratung. Unsere auf Insolvenz- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen hierfür vor Ort an den Standorten Berlin und Nürnberg gerne zur Verfügung.

Update zu Insolvenzen bei PROJECT Immobilien-Gruppe und PROJECT Investment-Gruppe – KÄUFER SICHER ?

In der letzten Woche überschlugen sich die Meldungen zu Insolvenzen innerhalb von PROJECT Immobilien-Gruppe und PROJECT Investment-Gruppe.

Sowohl Anleger als auch Käufer von Immobilien sind seither extrem verunsichert, weil sie nicht wissen, wie es mit den einzelnen Projekten weitergehen soll. Diese Verunsicherung beruht vor allem darauf, dass die Betroffenen aufgrund des undurchsichtigen Firmengeflechts vielfach schon überhaupt nicht wissen, in welcher rechtlichen Beziehung ihre Geldanlagen bzw. Immobilienprojekte zu den nunmehr insolventen Gesellschaften stehen und dementsprechend auch nicht in der Lage sind, die Folgen der Insolvenzen für sich selbst abzuschätzen.

Zwischenzeitlich hatten wir erste Einzelfälle von Immobilienkäufern näher prüfen können.

Unser Fazit:

Zumindest für die Käufe von Wohnungen kann wohl vorsichtig Entwarnung gegeben werden.

Jedenfalls die uns bekannten Bauvorhaben sind durch Kommanditkapital vorfinanziert. Dies sollten sich die Käufer der im Bau befindlichen Wohnungen stets vor Augen führen, haben sie hierdurch doch gegenüber anderen Betroffen eine sehr starke Verhandlungsposition. Bei Wohnungskäufern ist daher äußerste Vorsicht geboten bei Angeboten, die auf eine Änderung ihrer ursprünglichen Verträge hinauslaufen. Dies ist vielfach nicht nur völlig unnötig, sondern birgt auch noch die Gefahr in sich, die eigene Rechtsposition zu schwächen.

Wegen der komplexen Rechtsmaterie empfiehlt sich daher dringend eine anwaltliche Beratung. Unsere auf Insolvenz- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte stehe Ihnen hierfür vor Ort an den Standorten Berlin und Nürnberg gerne zur Verfügung.

Lars Eichert