Stand: 26. November 2019

Die Adler-Apotheke in Greiz konnte in Eigenverwaltung gerettet werden. Über das Vermögen der Inhaberin wurde im Oktober 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Bereits noch im Insolvenzantragsverfahren wurden vom damaligen Gutachter, Andreas Schenk, die Weichen richtig gestellt. Dieser wirkte auf ein Eigenverwaltungsverfahren hin, denn im Regelinsolvenzverfahren dürfen Apotheken aus rechtlichen Gründen nicht durch einen berufsfremden Insolvenzverwalter fortgeführt werden. So wurde die Apothekerin – neben dem kontrollierenden Sachwalter – selbst zur Eigenverwalterin bestellt.

Diese Konstellation ermöglichte eine zeitlich langfristige, jedoch reibungslose Fortführung der Apotheke bis zum Juni 2014. Dann fand eine Übertragung auf einen anderen Apotheker statt. Alle 4 Arbeitsplätze blieben erhalten.

Das Institut der Eigenverwaltung hat sich in dieser kleineren Unternehmensinsolvenz sehr gut bewährt. Allerdings: Vom Sachwalter wurde wesentlich mehr erwartet als es der Gesetzgeber vom Pflichtenkreis her eigentlich vorsieht – und auch vergütet. Denn in kleineren Verfahren fehlen dem Eigenverwalter oft bereits die kaufmännisch-juristischen Grundkenntnisse, um nicht auf „überobligatorische“ Hilfestellungen angewiesen zu sein. Diese zu geben fällt allerdings dann nicht schwer, wenn der gute Wille der eigenverwaltenden Unternehmerin auf eine nachhaltige Perspektive zur Erhaltung des Unternehmens stößt. Beides war vorliegend gegeben.