Stand: 22. April 2018

Am 15.12.2017 haben sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Mitgliedstaaten auf eine neue europäische Anti-Geldwäscherichtlinie geeinigt. Neben erweiterten Transparenzvorgaben für Unternehmen und Trusts, wird es auch zu einer Verschärfung der Pflichten für Handelsplattformen und Walletanbietern für Kryptowährungen kommen.

Die Einigung auf einen gemeinsamen Richtlinienentwurf sieht im Wesentlichen folgendes vor:

Das Europäische Parlament hat gegen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten durchgesetzt, dass die Öffentlichkeit in allen EU-Staaten Auskunft über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen erhält. Dabei wird Einblick in die Eigentumsverhältnisse von Trusts nur Personen gewährt, die ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Dazu sollen auch investigative Journalisten und Nichtregierungsorganisationen zählen.

Darüber hinaus wird der Kreis der Verpflichteten der Geldwäscherichtlinie auf Anbieter elektronischer Geldbörsen und Wechselstuben virtueller Währungen ausgeweitet. Umtausch-Plattformen für Kryptowährungen sollen laut der in den sogenannten Trilog-Gesprächen ausgehandelten Linie die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern. Zugleich müssen sie es ermöglichen, dass Details über den Einsatz der Zahlungssysteme durch Selbstangaben der Nutzer aufgezeichnet werden können.

Die Veröffentlichung der 5. Anti-Geldwäscherichtlinie im Amtsblatt wird für das Frühjahr 2018 erwartet. Die Mitgliedstaaten müssten die neuen Regeln dann innerhalb von 18 Monaten umsetzen, also bis spätestens Ende 2019.

Christian Krösch