Stand: 27. Juli 2021

Bekanntlich wird zum 25. Mai 2018 die Umsetzung und Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedstaaten Pflicht. Dann muss jedes Unternehmen in Deutschland diese neuen Regelungen einhalten. Um die Umsetzung insbesonders für KMU zu vereinfachen, entwickelt die VdS Schadenverhütung GmbH eigene Richtlinien, mit denen Verantwortliche die Einhaltung der Verordnung in ihrem Unternehmen sicherstellen können.

Rechtsanwalt Christian Krösch aus unserer Kanzlei ist als Autor und Unterstützer an der Entwicklung der Richtlinien beteiligt. Gemeinsam mit anderen Datenschutzexperten soll ein Leitfaden für optimale Datensicherheit erstellt werden, der auf den Maßnahmen zur Informationssicherheit in den VdS-Richtlinien 3473 für optimale Cyber-Security aufbauen wird. Angesichts der in weiten Teilen durchaus gravierenden Auswirkungen der Verordnung auf Organisation, Kundenbetreuung und IT werden diese Richtlinien den Unternehmen helfen, die dann geltenden Anforderungen möglichst kosteneffizient umzusetzen.

Wie bei jeder der bekannt praxisnahen VdS-Richtlinien sind interessierte Experten eingeladen, das Werk aktiv mitzugestalten. Der transparente Entwicklungsprozess wird über die Seite des bekannten Sicherheitsexperten und VdS-Kooperationspartner Mark Semmler koordiniert. Bis Oktober dieses Jahres soll eine Hilfestellung entstanden sein, mit der der Datenschutz besonders kleinerer Unternehmen DSGVO-gemäß umgesetzt und auch eindeutig zertifiziert werden kann. Weiter soll dann die Anerkennung als datenschutzspezifisches Zertifizierungsverfahren im Sinne des § 42 DSGVO beantragt werden.

Auf der IT-Security-Messe it-sa in Nürnberg (10.-12. Oktober 2017) sollen die fertigen Datenschutz-Richtlinien der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Christian Krösch