Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat einen Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon können insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Entwurf beinhaltet zugleich eine weitreichende Fortentwicklung des geltenden Sanierungs- und Insolvenzrechts.
Überblick
Wir werden uns hier in den kommenden Wochen mit dem umfangreichen Gesetzespaket auseinandersetzen, was u.a. folgende Aspekte umfassen wird:
- Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie durch ein Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG): Krisenfrüherkennung und -management, Restrukturierungsplan, Restrukturierungsgericht, Restrukturierungsbeauftragte, Sanierungsmoderation
- Änderung der Insolvenzordnung: Haftungsprivilegierung für bestimmte Zahlungen bei Überschuldung, Neuregelung der Eigenverwaltung
- Änderung des COVID-19-lnsolvenzaussetzungsgesetzes: Abweichender Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung, Erleichterter Zugang zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen und zur Eigenverwaltung
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