Der Schutz Ihrer Identität als Hinweisgeber hat für uns höchste Priorität. Wir ergreifen umfassende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit Ihrer Identität gewahrt bleibt. Hier sind einige der Schritte, die wir unternehmen, um Ihre Identität zu schützen:

Vertraulichkeit: Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der in der Meldung genannten Personen zu wahren. Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Eine Weitergabe an andere Personen ist untersagt.

Anonyme Meldung: Wir bieten die Möglichkeit zur anonymen Meldung an. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Identität nicht preisgeben müssen, wenn Sie einen Hinweis abgeben. Ihre Informationen werden dennoch geprüft und behandelt, ohne dass Ihre Identität bekannt wird.

Vertrauliche Kommunikation: Die Kommunikation zwischen Ihnen und unseren Vertrauensanwälten erfolgt über gesicherte Kanäle. Nur Vertrauensanwälte, die direkt an der Prüfung Ihres Hinweises beteiligt sind, haben Zugriff auf die Informationen. Alle Beteiligten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Wir setzen auf unserem digitalen Hinweisgebersystem technische Maßnahmen ein, um sicherzustellen, dass die Abgabe eines Hinweises nicht zur Identifizierung zurückverfolgt werden können, wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden. Wir ermutigen Sie, nur die Informationen bereitzustellen, die zur Prüfung des Vorfalls erforderlich sind, um Ihre Identität weiter zu schützen. Je weniger persönliche Informationen Sie preisgeben, desto besser.

Christian Krösch