Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sind ab dem 2. Juli 2023 unmittelbar nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet.
Kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern müssen ab dem 17. Dezember 2023 ein Hinweisgebersystem einrichten. Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben zudem die Möglichkeit, eine „gemeinsame Meldestelle“ einzurichten.
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