Nach dem Ausspruch einer Kündigung ist es beispielsweise für den Arbeitnehmer nur in einer Frist von 3 Wochen (ab Zugang der Kündigung) möglich, gegen die Kündigung Rechtsmittel in Form einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Nur wenn diese Frist gewahrt ist, wird es möglich sein, die Rechtmäßigkeit der Kündigung vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung wirksam. Deshalb ist es wichtig, im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitfenster gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorzugehen. Im Hinblick auf eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ist es durchaus möglich, dass hier vertragliche Ausschlussfristen eingreifen. Dies macht es für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer notwendig, zeitnah die Ansprüche gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen.

Christian Krösch