Wenn Sie einen Hinweis abgeben, wird dieser von einem unserer Vertrauensanwälte sorgfältig behandelt und geprüft:

Eingangsprüfung: Ihr Hinweis wird zunächst auf Vollständigkeit und Klarheit überprüft. Wenn Informationen fehlen oder unklar sind, kann es sein, dass Sie kontaktiert werden, um weitere Details bereitzustellen.

Vertrauliche Bearbeitung: Ihr Hinweis wird vertraulich behandelt. Ihre Identität wird, sofern nicht ausdrücklich von Ihnen gewünscht, nicht offenbart.

Prüfung der Relevanz: Wir prüfen den Hinweis auf seine rechtliche Relevanz und Plausibilität. Hierbei wird auch berücksichtigt, ob der Hinweis ausreichende Informationen enthält, um entsprechende Folgemaßnahmen durchzuführen.

Folgemaßnahmen: Falls der Hinweis als relevant erachtet wird und auf mögliche Verstöße hinweist, können wir eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen in die Wege leiten:

  • Interne Untersuchungen bei der Organisation durchführen und betroffene Personen und Abteilungen kontaktieren,
  • den Hinweisgeber an andere zuständige Stellen verweisen (z.B. Staatsanwaltschaft, Datenschutzaufsichtsbehörden),
  • das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen oder,
  • das Verfahren zur weiteren Untersuchung an die für interne Ermittlungen zuständige Abteilung der Organisation oder an eine zuständige Behörde abgeben (z.B. für strafrechtliche Ermittlungen)

Benachrichtigung des Hinweisgebers: Wir teilen Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung mit, welche Folgemaßnahmen bereits ergriffen oder noch geplant sind.

Wir werden die Vertraulichkeit Ihrer Identität und der in der Meldung genannten Personen wahren. Dieser Schutz der Vertraulichkeit besteht nicht für Hinweisgeber, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden.

Christian Krösch