Ja, Unternehmen können das Hinweisgebersystem an externe Dienstleister auslagern, wie beispielsweise einen Vertrauensanwalt. Die Auslagerung des Hinweisgebersystems bietet den Vorteil, dass erfahrene Fachleute die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestelle übernehmen und die rechtliche Prüfung der eingehenden Hinweise gewährleisten können.
Letzte Artikel von Christian Krösch (Alle anzeigen)
- BGH-Urteil zum Facebook-Datenleck: Schadensersatz bei Kontrollverlust - 19. November 2024
- Erstes KI-Urteil in Deutschland: LG Hamburg entscheidet im Urheberrechtsstreit um KI-Trainingsdaten - 9. Oktober 2024
- EuGH: Datenschutzbehörden müssen nicht in jedem Fall Bußgelder verhängen - 26. September 2024