Ja, Unternehmen können das Hinweisgebersystem an externe Dienstleister auslagern, wie beispielsweise einen Vertrauensanwalt. Die Auslagerung des Hinweisgebersystems bietet den Vorteil, dass erfahrene Fachleute die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestelle übernehmen und die rechtliche Prüfung der eingehenden Hinweise gewährleisten können.
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