Ja, Unternehmen können das Hinweisgebersystem an externe Dienstleister auslagern, wie beispielsweise einen Vertrauensanwalt. Die Auslagerung des Hinweisgebersystems bietet den Vorteil, dass erfahrene Fachleute die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestelle übernehmen und die rechtliche Prüfung der eingehenden Hinweise gewährleisten können.
Letzte Artikel von Christian Krösch (Alle anzeigen)
- Unternehmen haben wirtschaftliche Vorteile durch einen Datenschutzbeauftragten - 7. Dezember 2025
- NIS-2 tritt am 06.12.2025 in Kraft: Was Unternehmen jetzt wissen und sofort umsetzen müssen - 5. Dezember 2025
- VG Berlin: Keine gemeinsame Verantwortlichkeit beim Lettershop-Verfahren - 3. Dezember 2025