Bei der Umsetzung einer internen und kostengünstigen Lösung bevorzugen Unternehmen oft die Einrichtung einer internen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für vertrauliche Hinweismeldungen.

Bei internen E-Mail-Adressen besteht allerdings das Risiko, dass unbefugte Personen mit administrativen Rechten, wie z.B. Mitarbeiter der IT, Zugriff auf die Meldungen erhalten und dadurch Informationen über den Anrufer (durch die Rufnummer) oder den Inhalt des Hinweises (durch Zugriff auf den Mail-Server) erlangen. Dies widerspricht den gesetzlichen Vorgaben, wonach unbefugte Mitarbeiter keinen Zugriff auf die übermittelten Meldungen haben dürfen. Ein Vertrauensanwalt schafft hier Abhilfe.

Christian Krösch