BGH: Erweiterte Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlich sittenwidriger Insolvenzverschleppung

Der BGH hat mit Urteil vom 27.07.2021 - II ZR 164/20 entschieden, dass eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB vorliegt, wenn ein Geschäftsführer das als unabwendbar erkannte Ende der Gesellschaft vorsätzlich hinauszögert und dabei die Schädigung der Gesellschaftsgläubiger billigend in Kauf nimmt. Somit verschärft der BGH deutlich die Haftung der Geschäftsführer, wenn eine [...]