Folgen der unerkannten Gewerblichkeit von Ärzten und Zahnärzten

Ärzte und Zahnärzte profitieren von verschiedenen Steuererleichterungen, die sich aus der Einstufung der Heiltätigkeit als freiberuflich i.S.d. § 18 EStG ergeben. Verschiedene Umstände können aber dazu führen, dass das Finanzamt die Tätigkeit in eine gewerbliche Tätigkeit gem. § 15 EStG umqualifiziert - das kann teuer werden. Grundsätzlich erzielen Ärzte und Zahnärzte als sogenannte [...]