Arbeitsgericht Berlin: Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdruck nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Arbeitnehmer

Im Rahmen des unternehmerischen Strebens nach konstanter Optimierung zur Steigerung der Effizienz und einer fortschreitenden Digitalisierung, liegt der Nutzen von Systemen, die die Arbeitszeit mittels Fingerprint erfassen, auf der Hand. Arbeitgeber hätten so die Möglichkeit, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau nachzuvollziehen und somit auch dem Problem des Arbeitszeitbetrugs entgegenzuwirken. Das Arbeitsgericht Berlin [...]