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Hinweisgebersystem mit Vertrauensanwalt in Nürnerg
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen und Behörden auch in Nürnerg u.a. zur Einrichtung interner Meldestellen für Hinweisgeber. Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, den bisherigen unzureichenden Schutz für Hinweisgeber zu verbessern und die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Ihre Herausforderung
Das Hinweisgeberschutzgesetz führt eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgeberverfahrens, auch als „interne Meldestelle“ bezeichnet, ein. Diese Verpflichtung gilt für Arbeitgeber in mit mehr als 250 Mitarbeitern ab dem 2. Juli 2023 unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes. Für kleinere Arbeitgeber mit 50 bis 249 Mitarbeitern tritt diese Verpflichtung ab dem 17. Dezember 2023 in Kraft. Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben zudem die Möglichkeit, eine „gemeinsame Meldestelle“ einzurichten.
Einrichtung einer internen Meldestelle
Meldekanäle müssen so gestaltet werden, dass nur autorisierte Personen, die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständig sind oder diese unterstützen, Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben. Dadurch wird sichergestellt, dass unbefugte Personen keinen Zugriff auf die Identität des Hinweisgebers oder den Inhalt des Hinweises erhalten. Dies hat Auswirkungen auf die technische Umsetzung des internen Meldekanals.
Interne Meldekanäle müssen mündliche oder schriftliche Meldungen ermöglichen. Mündliche Meldungen können über das Telefon oder andere Sprachübermittlungsmethoden erfolgen. Auf Anfrage des Hinweisgebers muss eine persönliche Zusammenkunft mit einer dafür zuständigen Person der internen Meldestelle innerhalb angemessener Zeit ermöglicht werden.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers. Die effektive Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und aller von einer Meldung betroffenen Personen ist entscheidend für die Akzeptanz des Hinweisgeberverfahrens. Grundsätzlich darf die Identität nur den Personen bekannt sein, die für die Bearbeitung der Meldung zuständig sind. Informationen über die Identität des Hinweisgebers oder einer betroffenen Person sollten nur in Ausnahmefällen offengelegt werden, beispielsweise auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren.
Anforderungen an die Personen, die Hinweise entgegennehmen
Personen, die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut sind, müssen unabhängig sein und ihre Tätigkeiten frei von Interessenkonflikten ausüben. Sie dürfen neben ihrer Rolle in der internen Meldestelle auch andere Aufgaben und Verpflichtungen haben. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Unternehmens sicherzustellen, dass solche Aufgaben und Verpflichtungen keine Interessenkonflikte verursachen.
Darüber hinaus ist das Unternehmen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betrauten Personen über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Unsere Lösung
Als Ihre Vertrauensanwälte in Nürnerg übernehmen wir diese Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und stellen Ihnen eine rechtskonforme interne Meldestelle mit allen notwendigen Meldekanälen zur Verfügung. Unsere Compliance-Anwälte in Nürnerg stehen sowohl über ein digitales Hinweisgebersystem, telefonisch oder sogar persönlich zur Verfügung. In jedem Fall wird die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person gewahrt. Die eingehenden Hinweise werden sorgfältig anwaltlich geprüft, um ihre rechtliche Relevanz und Plausibilität zu bewerten. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, wie etwa Bearbeitungsfristen und Benachrichtigungspflichten, beachtet. Unsere Vertrauensanwälte in Nürnerg unterliegen zudem der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Behörden.
Denn Nürnerg ist zusammen mit den unmittelbaren Nachbarstädten Fürth, Erlangen und Schwabach eine der drei Metropolen in Bayern. Insbeosndere Unternehmen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, Marktforschung, Druck, Energie und Leistungselektronik sowie Verkehr und Logistik sind hier vertreten. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und unsere umfassende Kenntnis des regionalen Geschäftsumfelds in Nürnerg.
Gehen Sie jetzt mit uns die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre interne Meldestelle in Nürnerg.
Weitere Informationen: Vorteile | Kosten | Anfrage | Mitgliedschaften | FAQ
Vorteile unseres Hinweisgebersystems mit Vertrauensanwalt in Nürnerg
Unsere Leistungen
Wir übernehmen als Vertrauensanwälte in Nürnerg die Einrichtung und den Betrieb einer rechtskonformen internen Meldestelle mit allen notwendigen Meldekanälen. Unsere Compliance-Anwälte stehen sowohl über ein digitales Hinweisgebersystem, telefonisch, postalisch oder sogar persönlich zur Verfügung. In jedem Fall wird die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person gewahrt. Die eingehenden Hinweise werden sorgfältig anwaltlich geprüft, um ihre rechtliche Relevanz und Plausibilität zu bewerten. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, wie etwa Bearbeitungsfristen und Benachrichtigungspflichten, beachtet. Unsere Vertrauensanwälte in Nürnerg unterliegen zudem der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Behörden.
Unsere Preise
Wir arbeiten daher auf Basis eines monatlichen Pauschalhonorars, welches auch die rechtliche Prüfung der eingehenden Hinweise abdeckt. Die Pauschale richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens in Nürnerg. Anhand unseres Kontaktformulars können wir Ihnen auch ein individuelles Angebot unterbreiten.
Sollte keines der Pakete zu Ihren Bedürfnisse passen, sprechen Sie uns gern an. Wir finden eine Lösung!
Hinweisgebersystem mit Vertrauensanwalt in Nürnerg
Wir bieten in Nürnerg und in ganz Deutschland unser Hinweisgebersystem mit Vertrauensanwalt an und stellen für Unternehmen und Behörden aller Größenordnungen in vielen verschiedenen Branchen interne Meldestellen, z.B. in Berlin, Chemnitz, Dresden oder Leipzig.