BGH: Zur Vertreterhaftung bei fehlendem Rechtsformzusatz der UG

Bereits früh in der Kindheit kommt man mit dem Satz: „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein!“ in Berührung. Wenn sich der BGH mit dieser doch zugegebenermaßen recht simplen Metapher befasst, könnte es verrechtlicht wie vorliegend auch „die Vertrauenshaftung des Vertreters einer juristischen Person nach allgemeinen Rechtsscheingrundsätzen bei fehlendem Rechtsformzusatz“ heißen. Im Tenor [...]