Schadenersatz für Namensnennung ehemaliger Mitarbeiter auf Unternehmenswebsite

Werden personenbezogene Daten von Beschäftigten mit deren Ausscheiden nicht von der Unternehmenswebsite entfernt, kann dies eine Schadenersatzpflicht auslösen. Der Anspruch der Beschäftigten ergibt sich aus Art. 82 DSGVO als sogenannte ‘Basisvorschrift‘. Dieser eigenständige, unmittelbar geltende, deliktische Haftungsanspruch führt zu einer Schadenersatzpflicht, wenn auf Grund einer rechtswidrigen Datenverarbeitung ein Schaden bei der betroffenen Person entstanden [...]