Insolvenz und Restrukturierung

Service

Informationen für Gläubiger

Forderungsanmeldung

Insolvenzgeld

Insolvenzgeldantrag (pdf via Bundesagentur für Arbeit, elektronisch ausfüllbar)

Merkblatt Insolvenzgeld (pdf via Bundesagentur für Arbeit)

Formblatt Europäische Insolvenzverordnung

Sobald in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, an dem Gläubiger beteiligt sind, die in den anderen Mitgliedsstaaten ihren Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz haben, unterrichtet das zuständige Gericht dieses Staates oder der von diesem Gericht bestellte Verwalter unverzüglich diese Gläubiger. Hierfür ist zwingend nach Art. 42 EuInsVOdas anliegende Formblatt zu verwenden, das in sämtlichen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union mit den Worten

„Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung. Etwaige Fristen beachten“

überschrieben ist, um Gläubigern, die der Sprache des Eröffnungsstaates nicht mächtig sind, das Verständnis zu erleichtern.