Portal für Hinweisgeber2023-12-11T18:59:21+01:00

Portal für Hinweisgeber

Hinweisgebersystem von Vertrauensanwälten

Wir übernehmen für zahlreiche Unternehmen und Organisationen als Vertrauensanwälte die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Wenn Sie über Informationen verfügen, die für diese Unternehmen oder Organisationen von Bedeutung sein könnten, stehen wir Ihnen als Vertrauensanwälte zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Hinweise in einem rechtskonformen und vertraulichen Rahmen abgeben können. Ihren Hinweis können Sie über verschiedene Meldekanäle abgeben. Sie haben die Möglichkeit Ihren Hinweis über unser digitales Hinweisgebersystem, per Telefon, per Post oder bei einem persönlichen Treffen zu übermitteln.

Bitte seien Sie versichert, dass die Vertraulichkeit Ihrer Identität in jedem Fall gewahrt wird. Ihre Hinweise werden von unseren Compliance-Anwälten gründlich geprüft, um ihre rechtliche Relevanz und Plausibilität zu bewerten.

Bitte geben Sie nur Hinweise in Bezug auf unrechtmäßige Handlungen ab. Allgemeines Feedback und Beschwerden können wir in unserer Eigenschaft als Vertrauensanwälte nicht bearbeiten. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte direkt an das Unternehmen/die Organisation.

Meldekanäle

Bitte wählen Sie den für Sie am besten geeigneten Meldekanal, um einen Hinweis abzugeben:

Digitales Hinweisgebersystem

Wenn Sie Ihre Meldung über unser digitales Hinweisgebersystem abgeben möchten, klicken Sie auf den folgenden Button:

Telefonische Meldung

Sie können Ihre Hinweise auch telefonisch abgeben. Rufen Sie uns an und verlangen Sie einen unserer Vertrauensanwälte:

Postalische Meldung

Wenn Sie Ihre Meldung per Post begeben möchten, versenden Sie Ihre Unterlagen bzw. Ihr Paket bitte an folgende Adresse:

SLK Rechtsanwälte
-Vertrauensanwälte-
Königsbrücker Straße 76
01099 Dresden

Persönliche Zusammenkunft

Sie können einen unserer Vertrauensanwälte auch persönlich treffen, um einen Hinweis abzugeben.

Bitte kontaktieren Sie uns über einen der vorstehenden Kanäle, um einen Termin und Treffpunkt zu vereinbaren.

Unsere Vertrauensanwälte

CHRISTIAN KRÖSCH
CHRISTIAN KRÖSCHRechtsanwalt, Partner
LARS EICHERT
LARS EICHERTRechtsanwalt, Partner

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Informationen sollte ein Hinweis enthalten?2023-09-22T09:55:04+02:00

Ein effektiver Hinweis sollte so viele relevante Details wie möglich enthalten, um eine gründliche Untersuchung zu ermöglichen. Hier sind einige wichtige Informationen, die Sie in Ihrem Hinweis angeben sollten:

Betroffenes Unternehmen/Organisation: Nennen Sie den Namen des betroffenen Unternehmens oder der Organisation, für das/die der Vorfall relevant ist. Falls möglich, geben Sie auch an, welche Abteilung oder Einheit innerhalb des Unternehmens betroffen ist.

Beschreibung des Vorfalls: Geben Sie eine klare und präzise Beschreibung des Vorfalls oder der Situation, auf die sich Ihr Hinweis bezieht. Je genauer Sie sind, desto besser kann er verstanden werden.

Ort und Zeit: Wenn möglich, geben Sie den genauen Ort und das Datum oder den Zeitraum an, zu dem der Vorfall stattgefunden hat.

Beteiligte Personen: Nennen Sie die Namen oder Identifizierungsmerkmale der Personen, die am Vorfall beteiligt waren oder davon betroffen waren.

Zusätzliche Beweise: Falls Sie über Beweismaterial wie Dokumente, Fotos, Videos oder E-Mails verfügen, die den Vorfall belegen, geben Sie an, wie diese bereitgestellt werden können oder stellen Sie diese direkt zur Verfügung

Kontaktinformationen (optional): Wenn Sie möchten können Sie Ihre Kontaktinformationen angeben. Dazu sind Sie allerdings nicht verpflichtet. Sie können auch anonyme Hinweise abgeben.

Weitere Zeugen: Falls es Zeugen gibt, die den Vorfall beobachtet haben, geben Sie ihre Informationen an, sofern diese bereit sind, sich zu äußern.

Unsichere Informationen: Bitte beachten Sie, dass falsche oder unsichere Informationen die Untersuchung beeinträchtigen können. Wenn Sie sich bei bestimmten Angaben nicht sicher sind, kennzeichnen Sie diese entsprechend und geben Sie an, warum Sie unsicher sind. Es ist wichtig, so präzise wie möglich zu sein, um die Genauigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.

Was passiert mit einem abgegebenen Hinweis?2023-09-22T09:55:39+02:00

Wenn Sie einen Hinweis abgeben, wird dieser von einem unserer Vertrauensanwälte sorgfältig behandelt und geprüft:

Eingangsprüfung: Ihr Hinweis wird zunächst auf Vollständigkeit und Klarheit überprüft. Wenn Informationen fehlen oder unklar sind, kann es sein, dass Sie kontaktiert werden, um weitere Details bereitzustellen.

Vertrauliche Bearbeitung: Ihr Hinweis wird vertraulich behandelt. Ihre Identität wird, sofern nicht ausdrücklich von Ihnen gewünscht, nicht offenbart.

Prüfung der Relevanz: Wir prüfen den Hinweis auf seine rechtliche Relevanz und Plausibilität. Hierbei wird auch berücksichtigt, ob der Hinweis ausreichende Informationen enthält, um entsprechende Folgemaßnahmen durchzuführen.

Folgemaßnahmen: Falls der Hinweis als relevant erachtet wird und auf mögliche Verstöße hinweist, können wir eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen in die Wege leiten:

  • Interne Untersuchungen bei der Organisation durchführen und betroffene Personen und Abteilungen kontaktieren,
  • den Hinweisgeber an andere zuständige Stellen verweisen (z.B. Staatsanwaltschaft, Datenschutzaufsichtsbehörden),
  • das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen oder,
  • das Verfahren zur weiteren Untersuchung an die für interne Ermittlungen zuständige Abteilung der Organisation oder an eine zuständige Behörde abgeben (z.B. für strafrechtliche Ermittlungen)

Benachrichtigung des Hinweisgebers: Wir teilen Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung mit, welche Folgemaßnahmen bereits ergriffen oder noch geplant sind.

Wir werden die Vertraulichkeit Ihrer Identität und der in der Meldung genannten Personen wahren. Dieser Schutz der Vertraulichkeit besteht nicht für Hinweisgeber, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden.

Mit wem besteht ein Mandatsverhältnis?2023-09-21T20:40:13+02:00

Durch die Abgabe des Hinweises entsteht zwischen Ihnen und uns kein Mandatsverhältnis.

Dieses besteht nur zwischen uns und dem jeweiligen Unternehmen/Organisation, das uns als Vertrauensanwälte beauftragt hat. Neben den gesetzlichen Vorgaben zur Vertraulichkeit haben wir zusätzlich mit jedem dieser Unternehmen/Organisationen vereinbart, dass diese unwiderruflich darauf verzichten, über die Identität des Hinweisgebers unterrichtet zu werden, wenn der Hinweisgeber dies nicht wünscht.

Wie wird Ihre Identität als Hinweisgeber geschützt?2023-09-22T09:56:21+02:00

Der Schutz Ihrer Identität als Hinweisgeber hat für uns höchste Priorität. Wir ergreifen umfassende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit Ihrer Identität gewahrt bleibt. Hier sind einige der Schritte, die wir unternehmen, um Ihre Identität zu schützen:

Vertraulichkeit: Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der in der Meldung genannten Personen zu wahren. Die Identität dieser Personen darf ausschließlich den Personen, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zuständig sind, sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Eine Weitergabe an andere Personen ist untersagt.

Anonyme Meldung: Wir bieten die Möglichkeit zur anonymen Meldung an. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Identität nicht preisgeben müssen, wenn Sie einen Hinweis abgeben. Ihre Informationen werden dennoch geprüft und behandelt, ohne dass Ihre Identität bekannt wird.

Vertrauliche Kommunikation: Die Kommunikation zwischen Ihnen und unseren Vertrauensanwälten erfolgt über gesicherte Kanäle. Nur Vertrauensanwälte, die direkt an der Prüfung Ihres Hinweises beteiligt sind, haben Zugriff auf die Informationen. Alle Beteiligten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Wir setzen auf unserem digitalen Hinweisgebersystem technische Maßnahmen ein, um sicherzustellen, dass die Abgabe eines Hinweises nicht zur Identifizierung zurückverfolgt werden können, wenn Sie sich für eine anonyme Meldung entscheiden. Wir ermutigen Sie, nur die Informationen bereitzustellen, die zur Prüfung des Vorfalls erforderlich sind, um Ihre Identität weiter zu schützen. Je weniger persönliche Informationen Sie preisgeben, desto besser.

Datenschutzhinweise für Hinweisgeber

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

SLK Schenk Lechleitner Krösch
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Äußere Plauensche Str. 7
08056 Zwickau

Telefon: +49 375 211 857-0
Telefax: +49 375 211 857-28
E-Mail: info@slk-rechtsanwaelte.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska
Marienplatz 2
80331 München
Telefon: +49 89 1891 7360
E-Mail: skraska@iitr.de.

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten von Hinweisgebern und Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind gehören insbesondere Kontaktdaten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Inhaltsdaten (z.B. Hinweise zu einem Vorfall in Form von Texteingaben, Fotos, Sprachaufnahmen, Videos, Dokumente) und Authentifizierungsdaten im digitalen Hinweisgebersystem (z.B. Kennung, Passwort).

Die personenbezogenen Daten von Ihnen als Hinweisgeber werden bei Ihnen durch die Abgabe einer Meldung erhoben und sind, mit Ausnahme des Hinweises selbst, freiwillig. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben, noch sind Sie dazu verpflichtet. Aus einer nicht Bereitstellung ergeben sich keine Folgen für Sie.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Mandatsvertrages als Vertrauensanwälte mit den jeweiligen Unternehmen/Organisationen. Wir sind mit der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beauftragt. Die Zwecke der Datenverarbeitung ergeben sich daher im Wesentlichen bereits aus unserem Mandat und der erforderlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes als rechtliche Verpflichtung unserer Mandanten und umfassen insbesondere,

  • die Einrichtung und der Betrieb der internen Meldestelle und von Meldekanälen,
  • die Durchführung des Meldeverfahrens, Prüfung und Weiterleitung von Hinweisen,
  • die Durchführung von Folgemaßnahmen und die Kommunikation mit Hinweisgebern,
  • die Dokumentation des Meldeverfahrens gemäß gesetzlicher Anforderungen sowie
  • die Sicherheit der eingerichteten Meldekanäle.

Die Verarbeitung der oben genannten Daten der Hinweisgeber sowie möglicher weiterer in der Meldung genannter Personen erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung unserer Mandanten, soweit die Meldung in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes nach §§ 1, 2 HinSchG fällt, sowie zur Erfüllung des Mandatsvertrages nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Ist im Rahmen dieser Verarbeitung eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Erfüllung der Aufgaben der interne Meldestelle erforderlich, ist diese erlaubt nach Art. 9 Abs. 2 g) DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG, § 22 Abs. 2 S. 2 BDSG. Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1  f) DSGVOWir haben auf Grundlage unserer Mandatierung als Vertrauensanwälte/interne Meldestelle für unsere Mandanten ein berechtigtes Interesse an der Prüfung, Bewertung und Dokumentation der eingehenden Meldungen sowie an der Durchführung von Folgemaßnahmen.

Im Rahmen der Prüfung Ihres Hinweises und bei Folgemaßnahmen kann es erforderlich oder von Ihnen gewünscht sein, auch personenbezogene Informationen zu einem gemeldeten Vorfall an das jeweils betroffene Unternehmen/Organisation oder an die zuständigen Behörden zu übermitteln.

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten ansonsten zur Erfüllung der in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke an externe Dienstleister (z.B. IT-Dienstleister, Provider, Software-Dienstleister) weiter. Wir sind zudem gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage bestimmten öffentlichen Stellen Auskunft zu erteilen. Dies sind vor allem Strafverfolgungsbehörden, Behörden, die bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten verfolgen und die Finanzbehörden. 

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Sie haben zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Art. 77 DSGVO). 

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden gemäß der berufsrechtlichen Aufbewahrungspflicht gem. § 50 Abs. 1 S. 2 und 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) für die Dauer von sechs Jahren ab Schluss des Jahres, in dem der Hinweis eingeht aufbewahrt und mit deren Ablauf gelöscht. Ihre Daten können länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn interne Ermittlungen andauern oder wegen des Sachverhalts der Meldung Verwaltungs- und/oder Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Außerdem kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).

Wir haben derzeit nicht die Absicht Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln. Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister oder Konzernunternehmen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. 

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