Portal für Hinweisgeber
Hinweisgebersystem von Vertrauensanwälten
Wir übernehmen für zahlreiche Unternehmen und Organisationen als Vertrauensanwälte die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Wenn Sie über Informationen verfügen, die für diese Unternehmen oder Organisationen von Bedeutung sein könnten, stehen wir Ihnen als Vertrauensanwälte zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Hinweise in einem rechtskonformen und vertraulichen Rahmen abgeben können. Ihren Hinweis können Sie über verschiedene Meldekanäle abgeben. Sie haben die Möglichkeit Ihren Hinweis über unser digitales Hinweisgebersystem, per Telefon, per Post oder bei einem persönlichen Treffen zu übermitteln.
Bitte seien Sie versichert, dass die Vertraulichkeit Ihrer Identität in jedem Fall gewahrt wird. Ihre Hinweise werden von unseren Compliance-Anwälten gründlich geprüft, um ihre rechtliche Relevanz und Plausibilität zu bewerten.
Bitte geben Sie nur Hinweise in Bezug auf unrechtmäßige Handlungen ab. Allgemeines Feedback und Beschwerden können wir in unserer Eigenschaft als Vertrauensanwälte nicht bearbeiten. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte direkt an das Unternehmen/die Organisation.
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Meldekanäle
Bitte wählen Sie den für Sie am besten geeigneten Meldekanal, um einen Hinweis abzugeben:
Telefonische Meldung
Sie können Ihre Hinweise auch telefonisch abgeben. Rufen Sie uns an und verlangen Sie einen unserer Vertrauensanwälte:
Telefon: +49 351 563 4067-0
Postalische Meldung
Wenn Sie Ihre Meldung per Post begeben möchten, versenden Sie Ihre Unterlagen bzw. Ihr Paket bitte an folgende Adresse:
SLK Rechtsanwälte
-Vertrauensanwälte-
Königsbrücker Straße 76
01099 Dresden
Persönliche Zusammenkunft
Sie können einen unserer Vertrauensanwälte auch persönlich treffen, um einen Hinweis abzugeben.
Bitte kontaktieren Sie uns über einen der vorstehenden Kanäle, um einen Termin und Treffpunkt zu vereinbaren.
Unsere Vertrauensanwälte
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
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