SLK Rechtsanwälte

Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung umfasst die Tätigkeit als Gutachter, vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter und Treuhänder, welche immer im Auftrag der zuständigen Amtsgerichte erfolgt.

In der Kanzlei SCHENK LECHLEITNER KRÖSCH sind mehrere Rechtsanwälte tätig, die bereits langjährig von verschiedenen Amtsgerichten, insbesondere im Raum Sachsen und Oberfranken, zum Insolvenzverwalter etc. bestellt werden und über umfassende Berufserfahrung in der Abwicklung von Insolvenzverfahren verfügen.

Zum Beleg und zur Nachkontrolle unserer guten Abwicklungsergebnisse werden diese sorgfältig dokumentiert, wobei sich die Verwalter an den Kriterien des BAK InsO orientieren. Die bisherigen Resultate unserer Tätigkeit zeigen eindeutig, dass auch in kleineren Insolvenzverfahren regelmäßig Quoten für die Insolvenzgläubiger bis in den zweistelligen Bereich zu erzielen sind. Bei größeren und großen Insolvenzverfahren sind zweistellige Quoten aufgrund sorgfältiger Arbeitsweise der Regelfall geworden.

Die Kanzlei SCHENK LECHLEITNER KRÖSCH legt größten Wert auf eine transparente und masseschonende Verfahrensführung, die diese Quoten erst ermöglicht. Hierzu gehört insbesondere auch die eigene Erstellung von Schlussrechnungen und Schlussberichten, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden. Darüber hinaus bleibt die gesamte Verfahrensführung über Jahre hinweg logisch nachvollziehbar.

Alle wesentlichen Entscheidungen im Verfahren werden durch die von den Amtsgerichten eingesetzten Insolvenzverwalter selbst getroffen.

In allen durch externe Sachverständige geprüften Schlussrechnungen wurde bislang eine redliche und ordnungsgemäße Verfahrensführung festgestellt.  

Gerne informieren wir Sie näher über unsere bisherige Tätigkeit in Insolvenzverfahren. Für Anfragen stehen Ihnen Herr RA/StB/FAInsR Andreas Schenk und Herr RA/FAInsR Matthias Lechleitner gerne zur Verfügung.